Pro Verein – die LSF Starthilfe!

Sehr geehrte Engagierte in Kitas, Schulen und kulturellen Bereichen,

es ist uns eine Herzensangelegenheit, unsere Mitgliedsvereine tatkräftig in allen Bereichen zu unterstützen. Besonders Förder­vereine in der Gründungsphase stehen am Anfang vor neuen Herausforderungen und benötigen tatkräftige Unterstützung.

Fördervereine in Gründung können kostenlos alle Vorzüge der Mitgliedschaft genießen:

  • Mitgliederbereich mit Ausarbeitungen, Checklisten sowie Musterformularen
  • Haftpflichtschutz für Ihren Verein
  • Hilfestellungen rund um das Thema Verein
  • Finanzielle Unterstützung Ihrer Weiterbildungen durch unsere Förderverein Akademie 
  • Projektgelder für Ihren Verein durch unseren Fördertopf

Startgeld für Ihren Verein

Oftmals haben Vereine in Gründung zu wenig oder keine finanziellen Mittel. Wir möchten diese Vereine mit einem einmaligen pauschalen Gründungszuschuss in Höhe von 100 € pro Verein unterstützen.

Förderbedingungen für den Gründungszuschuss 

Voraussetzungen

  • Ihr Verein muss die Gemeinnützigkeit anstreben
  • Die Vereinsmitgliedschaft im LSF (Beitrittserklärung und Förderantrag können gemeinsam eingereicht werden)
  • Die Einreichung des Förderantrages darf nicht später als 3 Monate nach der Eintragung in das Vereinsregister erfolgen. Hier ist das Briefdatum des Vereinsregisters relevant

Bereits nach Ihrer Gründungsversammlung können Sie Mitglied im LSF werden.

Wann wird bezuschusst

Nach Kontoeröffnung des Vereins und Mitteilung der Kontodaten sowie nach Erbringung des Nachweises des Vereinsregisters. Der Betrag kann dann zur freien Verfügung entsprechend Ihrer Satzung verwendet werden.

Wichtig

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der uns zur Verfügung stehende Gesamtbetrag für die Gründungsbezuschussungen in Höhe von 5.000 € für das Jahr 2024 aufgebraucht ist.

Rückforderungsvorbehalt

Wir behalten uns vor, die Zahlung des Gründungszuschusses zurückzufordern, wenn der Verein die Anerkennung der Gemein­nützigkeit dauerhaft nicht erreicht. Dies ist der Fall, wenn die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen § 60a AO nicht innerhalb des ersten Jahres nach Eintragung in das Vereinsregister erfolgt. 

Wenn Sie Probleme mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit haben, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

Förderbedingungen und Antrag

Hier können Sie die Förderbedingungen und den Antrag für den Gründungszuschuss runterladen: