Pro Verein – die LSF Starthilfe!
Sehr geehrte Engagierte in Kitas, Schulen und kulturellen Bereichen,
es ist uns eine Herzensangelegenheit, unsere Mitgliedsvereine tatkräftig in allen Bereichen zu unterstützen. Besonders Fördervereine in der Gründungsphase stehen am Anfang vor neuen Herausforderungen und benötigen tatkräftige Unterstützung.
Fördervereine in Gründung können kostenlos alle Vorzüge der Mitgliedschaft genießen:
Startgeld für Ihren Verein
Oftmals haben Vereine in Gründung zu wenig oder keine finanziellen Mittel. Wir möchten diese Vereine mit einem einmaligen pauschalen Gründungszuschuss in Höhe von 100 € pro Verein unterstützen.
Förderbedingungen für den Gründungszuschuss
Voraussetzungen
Bereits nach Ihrer Gründungsversammlung können Sie Mitglied im LSF werden.
Wann wird bezuschusst
Nach Kontoeröffnung des Vereins und Mitteilung der Kontodaten sowie nach Erbringung des Nachweises des Vereinsregisters. Der Betrag kann dann zur freien Verfügung entsprechend Ihrer Satzung verwendet werden.
Wichtig
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der uns zur Verfügung stehende Gesamtbetrag für die Gründungsbezuschussungen in Höhe von 5.000 € für das Jahr 2024 aufgebraucht ist.
Rückforderungsvorbehalt
Wir behalten uns vor, die Zahlung des Gründungszuschusses zurückzufordern, wenn der Verein die Anerkennung der Gemeinnützigkeit dauerhaft nicht erreicht. Dies ist der Fall, wenn die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen § 60a AO nicht innerhalb des ersten Jahres nach Eintragung in das Vereinsregister erfolgt.
Wenn Sie Probleme mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit haben, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Förderbedingungen und Antrag
Hier können Sie die Förderbedingungen und den Antrag für den Gründungszuschuss runterladen: