LSF Förderverein Akademie –
Wir machen Sie fit für das Ehrenamt!

Seit 2019 ist es uns möglich, die Aus- und Fortbildung von Führungskräften bzw. Vorstandsmitgliedern von Fördervereinen finanziell zu unterstützen. Ziel der Förderung ist es, die Vorstände und die Zukunft der Vereine durch Weiterbildung zu stärken!

Alle, die im Verein tätig sind, wissen, wie schwer es ist, neue engagierte Personen für die Führung eines Vereins zu finden. Viele Personen sind begeistert, was so ein Verein alles leistet und im Ort bewirken kann, aber die meisten davon scheuen sich davor, eine Position im Vorstand zu besetzen. Oftmals liegt es daran, dass sie der Meinung sind, noch nicht bereit zu sein, eine solche Aufgabe übernehmen zu können.

An dieser Stelle sind wir für Sie da!

Der LSF unterstützt Ihren Verein und bildet Ihre künftigen Vorstandsmitglieder aus. Ebenfalls unterstützen wir die Aus- und Fortbildung der bereits aktiven Vorstandsmitglieder.

Das Besondere an diesem Konzept ist, dass Sie frei entscheiden, wann, wo und zu welchen der unten aufgeführten Thema Sie eine Weiterbildung absolvieren möchten.

Weiter unten erhalten Sie eine kleine Auswahl an Fortbildungsmöglichkeiten. Heim- und Volkshochschulen sowie die Stadtsportbünde in den Städten bieten oftmals Themen rund um die Vereinsarbeit an. Mittlerweile gibt es viele Anbieter die zudem Webinare anbieten.

Natürlich muss die ausgewählte Thematik in der unten aufgeführten Auflistung wiederzufinden sein und Sie können dann dem LSF Ihren Weiterbildungswunsch vorlegen.

Einsendeschluss der Anträge für das Jahr 2024 ist der 31.Dezember 2024.

Wie funktioniert das Prozedere und was wird bezuschusst?

Antragsvoraussetzungen

  • Ihr Förderverein ist Mitglied im LSF und die / der Teilnehmer*in ist Mitglied in Ihrem Förderverein
  • Ihr Förderverein ist in Vorkasse getreten bzw. wird in Vorkasse treten
  • Ihr Förderverein ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein. Ihr Satzungszweck muss unserem entsprechen
  • Die Weiterbildung darf nur für den ideellen Bereich und / oder Zweckbetrieb durchgeführt werden
  • Die Weiterbildung und die Rechnungsstellung müssen im Jahr 2024 erfolgen
  • Durch den Antrag entsteht kein Rechtsanspruch auf die Zahlung

Wer wird bezuschusst

  • Ihre Vorstandsmitglieder
  • Künftige Vorstandsmitglieder
    (z. B. Beisitzer*innen oder engagierte Personen, die künftig eine Vorstandsposition in Ihrem Verein übernehmen wollen)
  • Führungskräfte

Welche Themen werden bezuschusst

Alle Themen rund um den Verein und die Vereinsführung.

Beispiele zu Themen

  • Buchhaltung / Kassenführung / Kassenprüfung
  • Datenschutz
  • Fundraising
  • Mitgliedergewinnung
  • Mediation
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Präsentation erstellen
  • Rhetorik
  • Schülerfirmen
  • Social Media
  • Sponsoring
  • Steuerrecht
  • Vereinsmanagement
  • Vereinsrecht
  • u.v.m.

Höhe der Bezuschussung

Für das Jahr 2024 haben wir die
Förderverein Akademie mit 10.000 € ausgestattet.

  • Weiterbildungen bis 50 € werden mit 100% bezuschusst
  • Weiterbildungen über 50 € bis 150 € werden mit 70 % bezuschusst
  • Weiterbildungen über 150 € bis 250 € werden mit 50 % bezuschusst
  • Weiterbildungen über 250 € werden pauschal mit 125 € bezuschusst

Stand: 01.2024 – Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Wann wird bezuschusst

Eine Bezuschussung erfolgt nur, nachdem der Förderverein die Kosten für die Weiterbildung getragen hat.

Ausschlusskriterien

  • Weiterbildungen aus den Vorjahren können nicht berücksichtigt werden.
  • Weiterbildungen die komplett privat bezahlt wurden, können nicht berücksichtigt werden.
  • Weiterbildungen die nicht zum Thema „Verein“ gehören, können nicht berücksichtigt werden.
  • Bücher, Zeitschriften oder sonstige Unterlagen Ihrer Weiterbildung können nicht berücksichtig werden.

Wichtig:
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Gesamtbetrag der Förderverein Akademie ausgeschöpft ist.
Einsendeschluss der Anträge für das Jahr 2024 ist der 31.Dezember 2024.

Hat die Förderverein Akademie noch Gelder zur Verfügung?
Bitte kontaktieren Sie uns unter: 0201 892 58 07 oder info@foerdervereine.org

Folgendes Prozedere ist zu beachten!

  • Antrag vollständig ausfüllen und unterschreiben. Den Antrag erhalten Sie im Mitgliederbereich.

Folgende Belege müssen als Nachweis nach der Weiterbildung eingereicht werden:

  • Rechnung der Weiterbildung
  • Kopie vom Kontoauszug als Nachweis über die vom Förderverein übernommenen Kosten
  • Kopie des Freistellungsbescheids (Das Datum des Bescheids darf nicht älter als 5 Jahre alt sein) oder die Kopie des Feststellungsbescheids (Das Datum des Bescheids darf nicht älter als 3 Jahre alt sein.

Wir bitten Sie, alle Unterlagen per Post einzureichen.

Grundsätzlich

Nach Bearbeitung erhalten Sie von der Geschäftsstelle eine Mail mit der Zu- oder Absage der Bezuschussung.

Wenn Sie sich für eine Weiterbildung interessieren, aber nicht wissen, ob wir diese Art der Weiterbildung bezuschussen oder ob noch Fördermittel übrig sind, dann rufen Sie uns einfach in der Geschäftsstelle an.

Fortbildungsmöglichkeiten

Verschiedene Video-Workshops rund um das Thema DSGVO im Verein bewerben wir. Diese Weiterbildungen werden über die Förderverein Akademie bezuschusst. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Gesamtbetrag der Förderverein Akademie ausgeschöpft ist.

Anbieter Kontakt
Ingenieurbüro Quast
Birkenweg 20
35447 Reiskirchen

Homepage: https://www.ingenieurbuero-quast.de/

Der bnve e. V. (Bildungsnetzwerk Verein und Ehrenamt) bietet Online-Seminare rund um die Themen Vereinsrecht und Vereinsbesteuerung an. Dazu gehören insbesondere die Themen Buchführung und Steuererklärung in gemeinnützigen Vereinen.

Seminare, Workshops oder Webinare bis 50 € werden mit 100% über die Förderverein Akademie bezuschusst.
Weiterbildungsangebot: www.knowhow-fuers-ehrenamt.de

Anbieter Kontakt
bnve – Bildungsnetzwerk Verein und Ehrenamt e.V.
Wolfgang Pfeffer
Nonprofit-Consulting
Ringstr. 10
19372 Drefahl

Jetzt Mitglied im LSF werden und die Förderverein Akademie nutzen!

Hier gelangen Sie zu den Beitrittserklärungen und zum Antrag im Mitgliederbereich.