• Mitglied werden

Mitglied werden leicht gemacht

Wir freuen uns auf jeden Förderverein, den wir an unserem Wissen und unserer Hilfe teilhaben lassen können.

Vereine für folgende Bereiche können Mitglied werden:

  • Alle Schulformen
  • Kindergärten und Kindertagesstätten
  • Musikschulen
  • Mentoren
  • Jugendarbeit
  • Kulturarbeit (siehe FAQ unten)
  • Bildungsarbeit

Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nicht nach der Anzahl Ihrer Mitglieder.


Wichtig:
 
Der Landesverband kann nur Fördervereine aus Nordrhein-Westfalen aufnehmen. Falls Ihr Förderverein seinen Sitz in einem anderen Bundesland hat, ist der BFD der richtige Ansprechpartner.


Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich nur 75 €. 

Die passende Beitrittserklärung für Ihren Förderverein

Beitrittserklärung für Fördervereine in Gründung
Die Gründungsphase ist für uns mit der Eintragung im Vereinsregister abgeschlossen.

Beitrittserklärung für Ihren Förderverein
Für alle Schulformen, Kindergärten und Kindertagesstätten, Jugend-, Kultur- und Bildungsarbeit, Musikschulen, Mentoren und Museen.

Wichtig: Der Landesverband kann nur Fördervereine aus Nordrhein-Westfalen aufnehmen. Falls Ihr Förderverein seinen Sitz in einem anderen Bundesland hat, ist der BFD der richtige Ansprechpartner.

Laden Sie sich hier die entsprechende Beitrittserklärung runter und senden Sie uns diese ausgefüllt sowie unterzeichnet per E-Mail oder per Post zu. Sie erhalten Ihre Mitgliedsbestätigung per Post oder auf Wunsch per Mail.

Sie haben offene Fragen zum Thema Mitgliedschaft?

Frühestens laut LSF-Eingangsstempel oder mit dem eingetragenen Wunschtermin. Rückwirkende Termine können nicht berücksichtigt werden.

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Jahresende.

Da es sich bei dem Mitgliedsbeitrag um einen Jahresbeitrag handelt. Dieser ist immer für die Zeit vom 01.01.-31.12. eines Jahres zu leisten.

Unser Satzungszweck beinhaltet auch die „Kulturarbeit“, hier muss der Schwerpunkt auf dem Arbeitsprozess zum Kulturwerk liegen. Es kommt also nicht auf das Ergebnis (das Werk als solches) an, sondern auf den Arbeits-/Herstellungs- und Entwicklungsprozess zum fertigen Kulturwerk. Der Bildungs- und Lernprozess der betroffenen Menschen (insbesondere Jugendlicher) im Bereich der Kultur soll gefördert werden. Dies ist ausschlaggebend um Mitglied im LSF werden zu können. Die Kulturvereine im Bereich Landschafts- und Denkmalschutz können wir aus versicherungstechnischen Gründen nicht aufnehmen.

Der rechtsfähige Verein (e. V.) unterscheidet sich von dem nicht rechtsfähigen Verein (kein e. V.) allein durch das Fehlen einer Eintragung ins Vereinsregister. Die Mitglieder des nicht rechtsfähigen Vereins haften nicht für Verbindlichkeiten des Vereins persönlich. Allerdings ergibt sich eine Einschränkung aus § 54 Satz 2 BGB. Danach haften diejenigen persönlich aus einem Rechtsgeschäft, die es im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen haben. Ob man als Vorstandsmitglied handelt oder als „normales“ Mitglied ist unerheblich. In diesem Fall haftet die / der Handelnde neben dem Verein und kann also persönlich in Anspruch genommen werden. Wir empfehlen deshalb jedem „nicht rechtsfähigen Verein“, sich ins Vereinsregister eintragen zu lassen.

Der Haftpflichtschutz greift nicht bei nicht eingetragenen Vereinen.

Ja. Die Gründungsphase ist später mit der Eintragung in das Vereinsregister abgeschlossen. Vereine in Gründung erhalten Sonderkonditionen. Diese entnehmen Sie bitte aus unserer Beitrittserklärung.