• Fördertopf

Der LSF Fördertopf

Wir freuen uns auf jeden Förderverein, den wir unterstützen können!

Unsere Mitgliedsvereine ermöglichen ihren Kindern, Jugendlichen sowie Studierenden ihrer Einrichtung, wunderbare Projekte aus den verschiedensten Bereichen. Die Durchführung dieser Aktionen und der Kauf von Equipment sind oftmals sehr kostspielig.

Durch unseren Fördertopf haben Sie die Möglichkeit, sich mit einem Antrag um Projektgelder zu bewerben. Wir bezuschussen bereits durchgeführte Projekte bzw. bereits angeschafftes Equipment aus 2023. Eine Jury entscheidet dann im Auswahlverfahren über die Vergabe und Höhe der Fördermittel.

Welche förderfähigen Projekte oder Equipment wir bezuschussen und alles Weitere zum Prozedere, erfahren Sie auf dieser Seite.

Ziel der Förderung ist es, die Fördervereine finanziell bei Ihren Projekten zu unterstützen.

Antragsphase: 11.08.–23.08.2023
Die Ausschreibung erhalten unsere Mitglieder per Mail und auf der Homepage im Mitgliederbereich. (Der Fördertopf ist nur für Mitglieder zugänglich)

Für das Jahr 2023 ist der Fördertopf mit einer Summe in Höhe von 70.000 € gefüllt. Die Höchstsumme des Förderbetrages kann bis zu 500 € betragen.

Antragskriterien sowie Grundsätzliches

  • Ihr Förderverein ist Mitglied im LSF
  • Ihr Förderverein ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein mit Sitz in Deutschland
  • Ihr Förderverein muss der Antragssteller sein, sowie der Durchführende des Projektes
  • Nur Kinder, Jugendliche und Studierende Ihrer Kita, Schule oder Einrichtung wirken bei dem Projekt mit. Projekte in denen fremde Kinder oder Jugendliche mitwirken, können nicht berücksichtigt werden
  • Die / der Unterzeichnende ist Mitglied im Vorstand und im Vereinsregister eingetragen
  • Der Satzungszweck Ihres Fördervereins muss unserem Satzungszweck entsprechen
  • Ihr Förderverein stimmt einer öffentlichkeitswirksamen Übergabe zu (Fotos, Presse, Homepage LSF)
  • Pro Kalenderjahr und Förderverein ist nur ein Antrag förderfähig
  • Die Entscheidung über die Vergabe und Höhe der Fördermittel erfolgt in einem Auswahlverfahren von den vom Vorstand bevollmächtigten Personen (aus dem Vorstand kommend oder vom Vorstand beauftragt)
  • Durch den Fördertopfantrag entsteht kein Rechtsanspruch auf Zahlung
  • Eine Ablehnung erfolgt schriftlich ohne Angaben von Gründen
  • Liegen dem LSF aus einem Themenbereich mehrere Anträge vor, zum Beispiel „Selbstbehauptungstraining für Schüler*innen“, kann das Losverfahren eingesetzt werden
  • Das Rechnungsdatum der eingereichten Rechnungen zum Projekt oder zum Equipment muss zwischen dem 01.01.2023 und dem 04.08.2023 liegen. Dies gilt ebenso für eine Teilrechnung bzw. Rechnung über eine Akontozahlung
  • Rechnungen oder durchgeführte Projekte sowie Anschaffungen aus den Vorjahren können nicht berücksichtigt werden
  • Es werden nur Antragsformulare des LSF akzeptiert
  • Das Projekt / die Anschaffung muss in eine der unten aufgeführte Thematik passen
  • Die Anlagen sind Bestandteil des Antrages (siehe Checkliste)

Das Antragsformular stellen wir unseren Mitgliedern ab dem 10.08.2023 im Mitgliederbereich zur Verfügung. 

Förderfähige Projekte

Die Kinder, Schüler*innen, Jugendlichen oder Studierenden sollten möglichst viel in die Projekte involviert sein, mitwirken können und/oder dauerhaft einen Nutzen davon haben.

Projekte bzw. Equipment zu folgenden Themen sind förderfähig:

  • Bildung, Erziehung und Inklusion
  • Ernährung und Gesundheit
  • Historie und Kultur
  • Kunst und Musik
  • Natur, Umwelt und Wissenschaft
  • Politik und soziales Engagement
  • Sport, Tanz, Theater und Musical
  • Trainings, Coachings, Schulungen
  • Schülerfirmen
  • Therapeutische Anwendungen
  • Lernen und Spielen
  • Entspannung und Rückzugsmöglichkeit

Bei Fragen zu einem nicht aufgelisteten Projekt steht Ihnen die LSF Geschäftsstelle zur Verfügung.

Unten bei den FAQs erfahren Sie was Sie bei Projekten mit einer längeren Laufzeit oder späteren Durchführung beachten müssen.

Wichtig! Unterlagen, die dem Fördertopfantrag beigefügt werden müssen entnehmen Sie bitte stets aus unserer Checkliste zum aktuellen Fördertopf.

Des Weiteren haben wir Ihnen hier einige spannende Projekte, interessante Equipments sowie tolle Coachings als Inspirationsquelle zusammengestellt.

Jetzt Mitglied im LSF werden und die Teilnahmemöglichkeit zum Fördertopf erhalten!

Hier gelangen Sie zu den Beitrittserklärungen.

Offene Fragen zum Fördertopf?

Einsendeschluss ist, wenn die Antragsphase des Fördertopfes beendet ist.

Bei Projekten mit einer längeren Laufzeit oder späteren Durchführung müssen Sie im Vorhinein mit der / dem Anbietenden oder der Referentin / dem Referenten sprechen, ob sie / er Ihnen eine Teilrechnung bzw. eine Rechnung über eine Akontozahlung ausstellt.

Das Rechnungsdatum der eingereichten Rechnungen muss zwischen dem 01.01.2023 und dem 04.08.2023 liegen. Rechnungen aus den Vorjahren können nicht berücksichtigt werden.

Nein, nur von dem aktuell beschriebenen Jahr.

Rufen Sie uns einfach an. Wir schauen, ob Ihr Projekt / Equipment nicht doch zu unserer Ausschreibung passt.

Nach Eingang Ihres Antrages beginnt die Bearbeitungszeit für die Eingangsbestätigung. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 14 Tagen betragen.

Die Eingangsbestätigungen erhalten Sie per Mail oder per Post.

Sollten Sie dann keine Eingangsbestätigung erhalten haben, rufen Sie uns an. Wir überprüfen dann, ob wir vielleicht Ihren Antrag nicht erhalten haben.